Beschreibung
Fieberblasen Salbe von Hübner
Wenn sich eine Fieberblase ankündigt, zählt für mich vor allem eines: schnell reagieren. Das hübner® Lippenherpes-Gel mit rein mineralischem Silicium ist dabei ein praktischer Begleiter für die Reiseapotheke.
Das Gel hilft, typische Beschwerden wie Brennen und Juckreiz zu lindern, unterstützt das Austrocknen der Herpesbläschen und kann dazu beitragen, die Ausbreitung einzuschränken.
✨ Zur äußerlichen Anwendung auf der Haut
✨ Angenehm bei Brennen und Juckreiz
✨ Praktisch für unterwegs
✨ Vegan und in Deutschland hergestellt
Anwendung/Einnahmeempfehlung: Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: hübner® Lippenherpes-Gel bis zu 5-mal täglich mit einem Wattestäbchen oder mit der gereinigten Fingerspitze auf die betroffenen Hautbereiche auftupfen. Danach gründlich Hände waschen.
Zutaten: 2 g Gel enthalten 1,9 g Silicium-Gel (Kieselsäure-Gel). Sonstige Bestandteile: Pentylenglycol, Carrageen, α-Bisabolol, Kaliumsorbat, Citronensäurelösung.
Inhalt: 2g
Haltbarkeit: Das Produkt nur bis zu dem auf der Tube und der Faltschachtel angegebenen Verwendbarkeitsdatum anwenden. Nicht länger als 6 Monate nach Anbruch anwenden. Bitte nicht über 25 °C aufbewahren.
Hersteller: Hübner
Anwendungshinweis: Bei erfolgloser Behandlung spätestens nach 10 Tagen ein Arzt aufsuchen. Die Anwendung bei Kindern unter 12 Jahren sollte nur nach Rücksprache mit dem Arzt erfolgen. Während der langjährigen Anwendung dieses Medizinproduktes sind keine schädigenden Wirkungen bekannt geworden. Das Produkt soll aber in der Schwangerschaft und Stillzeit erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt angewendet werden. Das Lippenherpes- Gel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Rechtlicher Hinweis: Nahrungsergänzungen sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung. Die Empfohlene Tagesdosis sollte nicht überschritten werden. Das Produkt ist außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu aufzubewahren. Kühl, trocken, und nicht über Zimmertemperatur lagern.
Gesetzliche Bestimmung: Laut Verbraucherschutz- und Lebensmittelschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Heilung oder Behandlung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Daher müssen wir hier leider auf jede Information verzichten.





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